wörterbucheintrag

„fluchtgepäck, das“: ringe, halsketten, armbänder etc., vorzugsweise aus gold, die ein zuhälter/gangster immer am leib trägt. der schmuck dient ihm im falle einer inhaftierung nach abgesessener strafe als startkapital fürs leben danach.

freud'scher

eben statt „förderentscheidungen“ „fehlentscheidungen“ gelesen.